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Abschaffung § 219a StGB

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni mit einer klaren Mehrheit den Paragrafen 219a StGB gestrichen und damit das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt. Ab sofort können Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren und Frauen beratend zur Seite stehen, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten. Frauen wird ein freier und sachgerechter Zugang zu medizinischen Informationen geboten. Eine langjährige Forderung der SPD und zahlreicher Menschen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft ist Wirklichkeit geworden.

Jürgen Coße befand die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB für längst überfällig. Gleichzeitig ist er besorgt über die konträr verlaufenden Entwicklungen in den USA. Dort hat die konservative Mehrheit im Obersten Gericht (Supreme Court) das Abtreibungsrecht gekippt. Fast 50 Jahre lang existierte die bundesweite Regelung für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Von nun an gelten wieder die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten. Frauen in Amerika haben vom 24. Juni 2022 an weniger Rechte als ihre Mütter. Jürgen Coße setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen auf der ganzen Welt ein.

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